Kennst
du dieses Zeichen?
Wer die Vorschriften zu Befestigung einen
Kennzeichens gelesen hat, oder zumindest überflogen, der denkt
wahrscheinlich, dass er so ein seitliches Kennzeichen nie eingetragen
bekommt.
Doch keine Angst, das ganze ist gemeiner
ausgedrückt, als es eigentlich ist.
Seitliche Kennzeichen sind, soweit ein
Teilegutachten vorhanden, eigentlich kein Problem. Es stimmt zwar, dass
die Eintragung im Ermessen des TÜV- Prüfers liegt, und dieser die
Eintragung auch verweigern kann, dies ist jedoch eher ein böses Gerücht,
als eine Tatsache.
Unser Prüfer hat zwar gebrüllt und ist wie Rumpelstielzchen fluchend,
(wenn auch nicht auf einem Bein) um unsere Bikes herumgesprungen, war
aber recht schnell ruhig, als er begann die Teilegutachten zu lesen.
Eintragung erfolgt.
TIPP: Achtet vor der Zulassung, oder der
Neuzuteilung eines Kennzeichens darauf, dass die Masse des Kennzeichens
auch zur Halteplatte des Kennzeichenhalters
passt.